Verordnungen (z. B. ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2 …) genannten Aufgaben zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen, zum Teil auch die Mitwirkung bei deren Wiederherstellung. Das bedeutet Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Gefahrstoffe oder gefährdende Tätigkeiten, für die in der Anlage 1 (BG A 4) Vorsorgeuntersuchungen (einige Vorsorgeuntersuchungen erfordern ein Röntgen der Lunge) vorgeschrieben sind bieten wir an
(PDF mit Einzelnen Untersuchungen zum Download)
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, dass Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft.