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BEM-Betreuung

Betreuung für Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement

"Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Seit dem 1.5.2004 verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement. Damit soll Arbeitnehmern, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können (§167 SGB IX). Leistungen zur Rehabilitation, die der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, sollen frühzeitig erkannt und die notwendigen Leistungen rechtzeitig eingeleitet werden. Hierdurch soll der Arbeitsplatz der oder des Beschäftigten langfristig erhalten bleiben.“ (Roßbach, G., Deutsche Rentenversicherung, S.1.)

Dabei ist es unerheblich, wie groß der Betrieb ist. Jeder Betrieb ist für die Einführung und die Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements selbst verantwortlich.

Wir sind für Sie da

Wir von der IFAM GmbH unterstützen sie bei der Umsetzung und der Etablierung eines strukturierten BEM- Verfahrens in Ihrem Unternehmen. Dabei orientieren wir uns an dem Leitfaden der Deutschen Rentenversicherung.
Es besteht die Möglichkeiten mit unseren Betriebsärzten in einem engen Austausch zu treten, falls es von den BEM-Berechtigen erwünscht ist. Durch diese Vernetzung versuchen wir einen bestmöglichen Verlauf des BEM-Verfahrens zu erreichen.

Ziele des BEMs sind:

  • Sicherung und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
  • Schnellstmögliche Reintegration des/der Beschäftigten in einen leistungs- bzw. behindertengerechten Arbeitsprozess
  • Nachhaltige Überwindung der Arbeitsunfähigkeit und Vorbeugung einer erneuten AU und Verhinderung einer Chronifizierung der Erkrankung
  • Erhalten der Fachkräfte und damit Erhalt der Erfahrung und Kompetenzen innerhalb der Unternehmen
  • Optimierung innerbetrieblicher Arbeitsabläufe und Strukturen und Reduktion von Ausfallzeiten
  • Senkung der Lohnfortzahlungskosten/ Personalausgaben für Vertretungen oder für die Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Imagegewinn
  • Nachweis bei krankheitsbedingter Kündigung, dass alle Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes ausgeschöpft wurden
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