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BEM – Vertrauen schaffen, Fachkräfte sichern

Struktur, Vertrauen und passende Unterstützung während und nach Lang-/Kurzzeiterkrankungen

Wir begleiten Sie und Ihre Mitarbeiter zurück in den Arbeitsalltag – neutral, rechtssicher und auf Augenhöhe.

Wenn Mitarbeiter lange ausfallen, entsteht oft Unsicherheit auf beiden Seiten. Der Arbeitgeber fragt sich, wie es weitergeht, der Mitarbeiter hat Sorge um seinen Arbeitsplatz oder die eigene Leistungsfähigkeit. Das BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist gesetzlich vorgeschrieben, aber richtig angewendet ist es weit mehr als eine Formalie: Es ist die Chance zum Dialog.

Viele BEM-Gespräche scheitern intern, weil die nötige Distanz fehlt oder Ängste im Raum stehen.
 

Der IFAM-Ansatz

Neutralität als
Schlüssel

Wir unterstützen Sie als externe Experten. Da wir der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen und als neutrale dritte Partei auftreten, können wir Gespräche führen, die intern oft blockiert sind. Wir schaffen eine Atmosphäre, in der offen über gesundheitliche Einschränkungen und notwendige Anpassungen gesprochen werden kann – ohne Angst vor Repressalien.

Professionelle Gesprächsführung

Wir moderieren die BEM-Gespräche wertschätzend und zielführend. Wir suchen nicht nach Schuldigen, sondern nach Lösungen, wie die Arbeit wieder aufgenommen werden kann.

Medizinischer Sachverstand

Wir beurteilen realistisch, was dem Mitarbeiter zuzumuten ist. So vermeiden wir eine zu frühe Rückkehr, die oft zu erneuten Ausfällen führt („Drehtüreffekt“).

Rechtssichere Prozesse

Wir dokumentieren den Verlauf und die Ergebnisse sauber und datenschutzkonform. Damit erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und schaffen Klarheit für alle Beteiligten.

Konkrete Maßnahmen

Ob stufenweise Wiedereingliederung, technische Hilfsmittel oder Arbeitsplatzanpassung – wir erarbeiten einen Fahrplan, der in der Praxis besteht.

Sorgen Sie für Klarheit statt Unsicherheit.

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